Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haustechnik Maisner, Inhaber Manuel Maisner, Margeritensteig 17, 92637 Weiden i.d.Opf.
Stand: November 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Haustechnik Maisner (nachfolgend „wir“ oder „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen in den Bereichen Heizung, Wärmepumpen, Sanitär, Bad, Lüftung, Klima, Solar sowie Kundendienst und Notdienst, einschließlich der Lieferung und des Einbaus von Material und Geräten.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot, Kostenvoranschlag und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Anfragen über unsere Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp stellen noch keinen Vertragsschluss dar.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt oder wir einen Auftrag bestätigen bzw. mit der Ausführung beginnen. Die Annahme kann schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder mündlich erfolgen.
(3) Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ergibt sich, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, informieren wir den Auftraggeber unverzüglich (§ 649 BGB). Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist nur vergütungspflichtig, wenn dies vorher vereinbart wurde.
(4) Wir sind berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang und Änderungen
(1) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Stellt sich bei der Ausführung heraus, dass zusätzliche oder geänderte Arbeiten notwendig sind (z. B. wegen verdeckter Mängel an vorhandenen Leitungen oder Bauteilen), stimmen wir diese vor der Ausführung mit dem Auftraggeber ab. Sie werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zur Beweissicherung sollen Änderungen und Zusatzaufträge in Textform festgehalten werden; mündliche Vereinbarungen bleiben wirksam.
(3) Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer Leistungen qualifizierter Subunternehmer bedienen.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht pauschal vereinbart, werden Arbeitszeit, Material, Anfahrt sowie etwaige Zuschläge (z. B. für Notdiensteinsätze außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen) nach den vereinbarten Sätzen bzw. dem Angebot abgerechnet. Auf Zuschläge weisen wir vor Beginn eines Notdiensteinsatzes hin.
(3) Wir können für in sich abgeschlossene oder bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen nach § 632a BGB verlangen. Bei Verbraucherbauverträgen gilt ergänzend § 650m BGB.
(4) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ermöglicht uns zu den vereinbarten Terminen den Zugang zu den Arbeitsbereichen und stellt, soweit erforderlich, Strom und Wasser in üblichem Umfang unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist uns vor Arbeitsbeginn auf ihm bekannte Besonderheiten hin, insbesondere auf verdeckt verlegte Leitungen (Strom, Gas, Wasser), statische Besonderheiten und vorhandene Schäden.
(3) Für die Einholung von Genehmigungen, die der Auftraggeber als Eigentümer bzw. Betreiber benötigt (z. B. Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, Anmeldungen beim Netzbetreiber oder Schornsteinfeger, Förderanträge), ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir unterstützen ihn dabei auf Wunsch.
§ 6 Ausführungstermine
(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögern sich die Arbeiten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Herstellern, behördliche Maßnahmen, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen. Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung ist die Leistung abzunehmen (§ 640 BGB). Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn wir dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und er die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folgen hingewiesen haben.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, gilt für gelieferte Waren die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
(3) Notdiensteinsätze dienen in der Regel der schnellen Schadensbegrenzung (z. B. Absperren, provisorische Abdichtung, Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft). Ist bei einem Notdiensteinsatz nur eine provisorische Maßnahme möglich oder vereinbart, weisen wir darauf hin; eine dauerhafte Instandsetzung erfolgt dann auf Grundlage eines gesonderten Auftrags. Die gesetzlichen Mängelrechte für die jeweils erbrachte Leistung bleiben unberührt.
(4) Herstellergarantien bestehen nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers neben den gesetzlichen Mängelrechten und lassen diese unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch den Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes oder Grundstücks geworden sind.
(2) Werden Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, wieder ausgebaut, ohne dass dies mit uns abgestimmt ist, hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu informieren.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. beim Kunden vor Ort) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, WhatsApp) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die wir dem Auftraggeber zusätzlich in Textform übergeben.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher uns ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (§ 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB). Dies gilt nicht für weitere Leistungen, die bei dem Besuch zusätzlich vereinbart werden und nicht unmittelbar für die dringende Reparatur oder Instandhaltung erforderlich sind.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Weiden i.d.Opf.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
